Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und die Schulleiterin nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel ein Mal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung. Sie gilt als Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Entscheidungen, die letztlich die Schulkonferenz trifft, werden in der Schulpflegschaft im Vorfeld besprochen. Es können auch eigene Anträge an die Schulkonferenz gerichtet werden.

In der Schulpflegschaftssitzung wird die Elternvertretung für die Schulkonferenz gewählt. Dazu gehört eine /ein Schulpfleg-schaftsvorsitzende/ -vorsitzender und bis zu drei Stellvertreter/innen. Die /der Schulpflegschaftsvorsitzende lädt zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest. 

 

 







 










































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