Rahmenbedingungen 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Grundlagen für das Konzept ist der Erlass für Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen (MSW-Erlass vom 5. Mai 2015). Bei der Erstellung wurden die Vorgaben entsprechend berücksichtigt.

   

Zeitliche Vorgaben

Die Hausaufgaben sollen sich auf den jeweiligen Unterricht beziehen. Die Aufgabenstellungen werden von den Lehrkräften entwickelt und an die Kinder weitergeben. Sie sollen an die Fähigkeiten der Kinder anknüpfen und selbstständig von ihnen in einer angemessenen konzentrierten Arbeitszeit geleistet werden können.

 

Als Zeitrahmen ist folgende Arbeitszeit vorgesehen:

  • 1. und 2. Schuljahr:  bis 30 Minuten
  • 3. und 4. Schuljahr:  bis 45 Minuten

 Es werden keine Hausaufgaben über Ferien- und Feiertage aufgegeben.

    

 

 

        

 

 

               

 

    

 

















































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