Klassenpflegschaft  

Bei einer Klassenpflegschaftssitzung geht es vor allem darum, Belange der Klasse zu besprechen und sich über Unterrichtsinhalte und Lernmittel zu informieren. Anwesend ist die Elternschaft der jeweiligen Klasse, die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer und ggF. Fachlehrer. Die Wahl des/ der  Klassenpflegschaftsvorsitzenden findet in der ersten Klassen-pflegschaftssitzung des Schuljahres statt. Neben dem Vorsitzenden wird außerdem eine Stellvertreterin/ ein Stellvertreter gewählt.

 

Folgende Aufgaben übernehmen Klassenpflegschaftsvorsitzende: 

 

  • Sie berufen die Sitzungen der Klassenpfelgschaft ein.
  • Sie legen die Tagesodnung der Sitzungen in Absprache mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer fest. Weitere Themen für die Tagesordnung können von allen Eltern angemeldet werden.
  • Sie nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil (sofern es nicht um einzelne Schüler geht).
  • Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

 

 







 










































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