Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchte Gremium der Schule. Ihr gehören die Elternvertreterinnen und -vertreter an, die in der Schulpflegschaft gewählt wurden. Lehrervertreterinnen und -vertreter für die Schulkonferenz werden in der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulleiterin übernimmt den Vorsitz, allerdings ohne Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin den Ausschlag.

Die Schulkonferenz diskutiert alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Sie stimmt über Vorschläge der Schulleitung und des Schulträgers ab und kann selbst Vorschläge an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten.

 

Einige Aufgaben und Themen der Schulkonferenz:

 

  • Das Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
  • Organisation der Schuleingangsphase
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
  • Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • Schulhaushalt

 

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